Als Fachpraxis für Radiologie bieten wir sämtliche radiologischen bildgebenden Verfahren für privat Kranken- bzw. Zusatzversicherte sowie Beihilfe-Berechtigte an. Da Bildgebung mit hochmodernen Großgeräten technisch oft anspruchsvoll und aufwändig ist, wird dies in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem entsprechenden Wichtungsfaktor innerhalb definierter Grenzen bei der Abrechnung unserer radiologischen Leistungen berücksichtigt.
Pauschalpreise sind nicht vorgesehen, da bei jedem Patienten bzw. Behandlungsfall individuelle Gegebenheiten vorliegen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir unsere Honorar-Ansprüche (wie bei PKV-Versicherten üblich) an Sie stellen; dies gilt auch für den Fall, dass aufgrund spezieller Tarifbestimmungen oder Beitragssätze die Kosten für anfallende ärztliche oder technische Leistungen nicht vollständig von Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe-Stelle übernommen werden.
Sollten Sie zu einem besonderen Tarif versichert sein (z. B. KVB, Postbeamten B, Standardtarif o. ä.), so gelten ebenfalls Sonderregelungen für die (anteilige) Kostenübernahme radiologischer Leistungen durch Ihre Kasse. Wichtig für Patientinnen und Patienten mit sog. Basistarif: als rein privatärztliche Praxis sind wir NICHT an die Tarif-Vorgaben Ihres Versicherers gebunden! Detailliertere Informationen zu speziellen Tarifen finden Sie in der Rubrik Downloads zu den Themen Behandlungsvertrag, Sondertarife, Versicherte Postbeamten B-Krankenkasse / Beihilfe sowie auch speziell zur Abrechnung der 3D-Tomosynthese (3D-Mammografie der weiblichen Brust).
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrem Krankenversicherungs-Institut.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie viele medizinische Leistungen zur Förderung der Gesundheit bzw. zur Verhütung von Krankheiten. Aufgrund des sog. „Wirtschaftlichkeitsgebots“ gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme bestimmter Gesundheitsleistungen (z. B. Sehhilfe, Zahnersatz usw.). Dies betrifft teils auch einige moderne Diagnoseverfahren, die aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheinen, aber (noch) nicht im Leistungskatalog der GKVen enthalten sind.
In unserer radiologischen Privatpraxis haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte(r) die Möglichkeit, alle radiologischen Verfahren – insbesondere für individuelle Vorsorge bzw. Früherkennung – in Anspruch zu nehmen. Wie viele Fachärzte bieten wir sog. „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) an. Wir stellen die Rechnung dann für unsere radiologischen technischen und ärztlichen Leistungen direkt an Sie. Wenn wir auf diese Weise für Sie tätig werden, benötigen Sie keinen Überweisungsschein.
Selbstverständlich können Sie als gesetzlich Krankenversicherte(r) auch bei akuten Verletzungen oder Erkrankungen bei uns vorstellig werden; Sie erhalten grundsätzlich zeitnah einen Untersuchungs-Termin. Somit werden Diagnosen nicht aufgrund von Wartezeiten verzögert und notwendige Behandlungen können früher eingeleitet werden.
Als besonders sinnvolle Indikationen (hier: Anwendung radiologischer Diagnostik) im Rahmen der Früherkennung gelten beispielsweise Ganzkörper-MRT, Knochendichte-Bestimmung, Prostata-Bildgebung. Auch kann bei individuell erhöhtem Risiko für bestimmte (Krebs-)Erkrankungen eine Früherkennung wertvoll sein, etwa die MR-Mammografie (erhöhtes Brustkrebsrisiko), das Niedrig-Dosis-CT der Lunge (Raucher), ein MRT Schädel (bei V. a. Demenz) oder die Koronarkalk-Messung des Herzens (bei Risikofaktoren für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung). Weitere Informationen und Patienten-Fragebögen zu einzelnen Untersuchungen finden Sie unter Downloads.
Hinweis: Eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse kann unter bestimmten Vorgaben bei der Knochendichte-Messung tatsächlich erfolgen. Ob die Voraussetzung für eine Kostenerstattung vorliegen, muss individuell geprüft werden. Hierfür sprechen Sie uns gerne an, wir erläutern Ihnen im Einzelfall das Vorgehen.